Frau unterschreibt vertrag

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.11.2024)

1. Geltungsbereich

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Gabriele François-Mengeringhausen (im Folgenden „Übersetzerin“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragsschluss, Kündigungsrecht des Auftraggebers

Bei Übersetzungen kommt durch Angebot und Annahme kokludent ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so stellt die Übersetzung eine individuelle Leistung dar und er verzichtet mit Auftragserteilung auf sein Widerrufsrecht (§ 355 BGB).

3. Umfang der Übersetzungsleistung, Lieferfristen

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Der Übersetzerin sind angemessene Lieferfristen einzuräumen.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Solche sind z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung, etc.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Übersetzerin etwaige Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. besondere Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist die Übersetzerin unabhängig von den o. a. Pflichten vom Auftraggeber ausführlich einzuweisen.

Wird dieses Begleitmaterial nicht gestellt, so werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Bereitstellung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

5. Garantie und Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften. Die Übersetzerin übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.

6. Haftung

Die Übersetzerin haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl. Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Krankheit der Übersetzerin, Stromausfall sowie Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E‑Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch geeignete Anti‑Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht der Übersetzerin auf 5 000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologievorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin. Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte, insbesondere juristischer oder technischer Art, übernimmt die Übersetzerin keine Verantwortung. Die Übersetzerin haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter

(Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

Etwaige Mängel muss der Auftraggeber schriftlich in hinreichender Form belegen und erläutern. Geht der Übersetzerin die Mängelrüge nicht vor Ablauf dieser 7 Werktage zu, so gilt die Übersetzung als frei von Mängeln, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund etwaiger Mängel zustehen könnten.

Bei geltend gemachten Mängeln der Übersetzung ist der Übersetzerin das Recht auf Mängelbeseitigung einzuräumen. Der Auftraggeber hat ihr hierzu eine angemessene Frist zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Übersetzerin von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der eingeräumten Frist nicht behoben, so kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht jedoch kein Minderungsrecht.

7. Verschwiegenheitserklärung

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.

8. Erfüllungsgehilfen

Die Übersetzerin ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, für die diese AGB sinngemäß gelten.

9. Abnahme und Vergütung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.

Die Rechnungen der Übersetzerin sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Abweichende Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.

Ab einem Auftragswert von über 750,00 Euro wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von einem Drittel des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig und sofort zahlbar. Ein weiteres Drittel ist fällig bei Lieferung der Übersetzung, das letzte Drittel nach Abnahme. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt die Übersetzerin den Wert unverbindlich und binnen 48 Stunden. Nr. 4 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.

Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Wort- oder Zeilenbasis (Zählung analog JVEG). Berechnungsgrundlage ist in jedem Fall das Programm Text-Count. Die Mindestgebühr für einen Auftrag umfasst 30 Euro. Für beglaubigte Übersetzungen fällt zusätzlich eine Gebühr von 5,00 Euro je Text an. Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Übersetzung und alle Recht daran bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.

Die Preise für Endkunden werden grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Bruttopreise ausgezeichnet.

10. Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Übersetzung des Auftraggebers ist eine Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG. Die Übersetzerin behält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Übersetzerin erteilt dem Auftraggeber lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Tatbestand der §§ 106‑108a UrhG und wird von der Übersetzerin verfolgt.

Die Weitergabe der Übersetzung oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht in einem Datenbanksystem gespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere nicht in Online-Systemen.

Fälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden.

Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name der Übersetzerin mit ihrer Funktion als Übersetzerin deutlich anzugeben, sofern möglich im Impressum.

11. Allgemeine Bestimmungen

Sofern Sie kein Verbraucher sind, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Bonn. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Bonn.

Allgemeines

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem Sie diese uns mitgeteilt haben. Gesetzliche Pflichten verlängern die Speicherung der Daten gegebenenfalls auf bis zu 10 Jahre.

Sie können jederzeit die Löschung, Korrektur, die Einschränkung der Verarbeitung oder eine komplette Sperrung Ihrer persönlichen Daten, sofern gesetzlich möglich, veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die durch uns gespeichert worden sind. Diese stellen wir Ihnen dann in einem üblichen Dateistandard zum Zwecke der Übertragung zur Verfügung.

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Artikel 6 EU-DSGVO.
Bei allen Unstimmigkeiten haben Sie das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Diese erreichen Sie unter:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Anschrift: Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
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